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Löschwasser-Grundschutz prüfen: was das Baugebiet braucht und was die Leitung hergibt

11. August 2026· 3 min Lesezeit· Werkzeug: Löschwasser-Grundschutz
Löschwasser-Deckungslücke eines Baugebiets auf der Karte

Auf dem Papier hat das Neubaugebiet elf Hydranten. In Wirklichkeit hängen neun davon an derselben Leitung – und die gibt nicht neunmal so viel her wie einer.

Der Löschwasser-Grundschutz ist eine der Aufgaben, bei denen die Feuerwehr gegenüber der Gemeinde Stellung nehmen muss, ohne dafür ausgebildet zu sein. Ein Bebauungsplan liegt vor, die Kommune fragt, ob der Löschwasserbedarf gedeckt ist, und irgendjemand im Kommando muss antworten.

Der Löschwasser-Grundschutz nimmt diese Frage in zwei Teilen auseinander: Wie viel braucht das Gebiet? und Wie viel liefert es tatsächlich?

Teil 1: der Bedarf

Die Bedarfsseite folgt dem DVGW-Arbeitsblatt W 405, der fachlichen Grundlage für die Bereitstellung von Löschwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Der Bedarf hängt im Kern an drei Dingen:

Heraus kommt ein Bedarf in Kubikmetern pro Stunde, der über eine Löschzeit von in der Regel zwei Stunden bereitstehen muss. Diese Zahl ist der einfache Teil – sie steht in einer Tabelle.

Teil 2: das Angebot – und hier wird es interessant

Der Fehler, der praktisch in jeder selbstgemachten Aufstellung steckt: Die Ergiebigkeit der Hydranten im Umkreis wird addiert. Elf Hydranten mit je 800 l/min ergeben scheinbar 8.800 l/min.

Das ist falsch, und zwar deutlich. Hydranten, die an derselben Leitung hängen, teilen sich deren Leistung. Wer zwei Hydranten an einem Rohrstrang gleichzeitig öffnet, bekommt nicht doppelt so viel Wasser – er bekommt in Summe ungefähr das, was der Strang hergibt, verteilt auf zwei Entnahmen.

Deshalb wird je Rohrstrang gerechnet

Das Werkzeug fasst Entnahmestellen zu Rohrsträngen zusammen und rechnet die Leistung je Strang, nicht je Hydrant. Zwei Hydranten an derselben Leitung zählen einmal. Das Ergebnis fällt dadurch nüchterner aus als die naive Addition – und entspricht dem, was im Einsatz tatsächlich ankommt.

Die Deckungslücke ist das Ergebnis

Aus Bedarf minus tatsächlichem Angebot ergibt sich die Deckungslücke. Sie ist die Zahl, um die es in der Stellungnahme geht. Ist sie null oder negativ, ist der Grundschutz gedeckt. Ist sie positiv, gibt es drei Wege:

  1. Netz ertüchtigen – größerer Querschnitt, Ringschluss, zusätzlicher Einspeisepunkt. Sache des Wasserversorgers und meist teuer.
  2. Unabhängige Löschwasserversorgung – Löschwasserbehälter, Zisterne, Saugstelle an einem offenen Gewässer. Im Neubaugebiet oft der realistische Weg, weil er sich in die Erschließung einplanen lässt.
  3. Löschwasser heranführen – über den Pendelverkehr oder eine lange Wegstrecke. Das ist eine Aussage über die Leistungsfähigkeit der Wehr und gehört als solche in den Feuerwehrbedarfsplan, nicht in die Erschließungsplanung.

Die Stellungnahme

Das Werkzeug gibt das Ergebnis als Stellungnahme für die Gemeinde aus: Bedarf, betrachtete Entnahmestellen, Leistung je Rohrstrang, Deckungslücke. Damit liegt der Gemeinde nicht die Einschätzung eines Kommandanten vor, sondern eine nachvollziehbare Rechnung.

Das ist auch für die Wehr selbst wichtig. Eine dokumentierte Stellungnahme vor Baubeginn ist etwas anderes als eine mündliche Bedenkenanmeldung, an die sich nach dem Brand niemand erinnert.

Was das Werkzeug nicht ersetzt

Die Rechnung arbeitet mit den Angaben, die man ihr gibt – vor allem mit den angenommenen Ergiebigkeiten. Belastbar werden diese erst durch eine Messung am Hydranten oder durch Auskunft des Wasserversorgers. Das Werkzeug liefert die Systematik und die Rechnung; die Eingangswerte muss die Wehr besorgen. Und es ersetzt kein Brandschutzkonzept eines Sachverständigen bei Sonderbauten.

Wann sich der Aufwand lohnt

Immer bei Neubaugebieten und Bebauungsplanverfahren, wo die Wehr ohnehin beteiligt wird. Und dann, wenn im Ort ein Gebiet ist, bei dem alle wissen, dass es eng werden könnte – das Gewerbegebiet mit der Halle, der alte Ortskern mit der engen Bebauung. Eine gerechnete Deckungslücke ist ein Argument. Ein ungutes Gefühl ist keins.

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